​Als Heilpraktikerin rechne ich auf Basis des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) ab. Die Kostenübernahme hängt von Ihrer individuellen Versicherungssituation ab:

  • ​Gesetzlich Versicherte: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen derzeit leider nur in seltenen Ausnahmefällen. In der Regel begleiche ich meine Leistungen mit Ihnen als Selbstzahler.
  • ​Privatversicherte & Beihilfeberechtigte: Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten die Kosten für Heilpraktikerleistungen je nach Ihrem gewählten Tarif meist ganz oder teilweise.
  • ​Zusatzversicherte: Sollten Sie eine private Zusatzversicherung für Naturheilkunde abgeschlossen haben, werden die Kosten im Rahmen Ihrer vertraglichen Vereinbarungen übernommen.